ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, DIE UNSERER ZUSAMMENARBEIT EINEN RAHMEN GEBEN
Danke für das Interesse, das Sie den Produkten und Dienstleistungen von METAL DEPLOYE entgegenbringen.
Wir möchten Sie bitten, aufmerksam die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen, die die Grundlage für eine dauerhafte Zusammenarbeit bilden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Wir stehen Ihnen zur Verfügung.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN METAL DEPLOYE
1. Grundlegender Charakter der vorliegenden Geschäftsbedingungen
Durch den vorliegenden Vertrag verpflichtet sich der Käufer über die gesamte Dauer des geschäftlichen Vorgangs zur Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftbedingungen.
Die vorliegenden Bedingungen sind für beide Parteien bindend und haben Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Kunden: Es ist keinerlei Abweichung von diesen Bedingungen zulässig, außer METAL DEPLOYE stimmt diesen in den besonderen Bedingungen oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zu.
2. Bestätigung, Änderung von Aufträgen
Aufträge müssen schriftlich, mittels eines vom Käufer unterschriebenen Auftragsscheins, bestätigt werden.
Aufträge werden erst nach der Annahme und schriftlichen Bestätigung durch METAL DEPLOYE definitiv. Gleiches gilt für jede Art von Änderungen. Wir erlauben keine teilweise oder vollständige Annullierung eines Auftrags, der bereits ausgeführt wird oder für den die Rohstoffe bereits geliefert wurden. In jedem anderen Fall kann eine teilweise oder vollständige Annullierung eines Auftrags nur nach einer formalen Genehmigung durch METAL DEPLOYE vorgenommen werden und nur nach Zahlung einer Entschädigung von 10% durch den Käufer.
Wir behalten uns das Recht vor, erteilte und genehmigte Aufträge zu ändern oder zu annullieren, falls der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt oder wir Informationen über eine Verschlechterung seiner Zahlungsfähigkeit erhalten.
Ebenso verhält es sich, wenn eine wesentliche Änderung der Bedingungen eintritt, die zum Abschluss des Vertrags bestanden.
3. Höhere Gewalt
Im Falle Höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse wie, aber nicht beschränkt auf, Erdbeben, Stürme, Mobilmachung, Kriegszustand, Unruhen, ebenso im Falle von, auch teilweisen, Streiks, Aussperrung in unseren Fabriken oder Branchen oder bei Behörden, die zu ihrer Versorgung oder Funktion beitragen, Epidemien, Mangel an Arbeitskräften, Mangel an Waggons, Unterbrechung des Verkehrs oder Verlangsamung jeglicher Transportmittel, Feuer, Überschwemmung, Unfälle bei der Produktion oder beim Transport, Beschädigung der Werkzeuge, Rohstoffmangel, Energiemangel usw. ist METAL DEPLOYE berechtigt, seine Verpflichtungen zu kündigen oder deren Ausführung vorübergehend aufzuschieben, ohne dass Entschädigungszahlungen fällig werden. In letzterem Fall werden die Liefertermine soweit verschoben, dass der Bearbeitungszeitraum dem ursprünglich mit METAL DEPLOYE vereinbarten entspricht.
4. Qualität - Zulassung der Waren
Wenn unsere Produkte ohne besondere Qualitätsanforderungen bestellt werden, kann der Käufer nur die gängige und markübliche Qualität fordern, mit üblichen Maß- und Gewichtstoleranzen.
Sämtliche Waren, die unser Werk verlassen, gelten als konform mit der gewünschten Qualität. Der Käufer ist berechtigt, diese Qualität vor dem Versand zu überprüfen. Falls er dieses Recht in Anspruch nehmen möchte, muss er dies im Auftrag vermerken. In diesem Fall muss ihn METAL DEPLOYE x Tage vor dem Versand in Kenntnis setzen, wobei die Zahl x im Auftrag festgelegt wird.
5. Preise
Unsere Waren werden zu dem Preis fakturiert, der am Tag des Eingangs des Auftrags gilt. Unsere Preise verstehen sich ohne die verschiedenen direkten und indirekten Steuern und Gebühren und neuen Steuern und Gebühren. Die Verpackungskosten sind eingeschlossen. Wenn dies nicht anders festgelegt wird, gehen die Transportkosten sowie eventuelle Zoll- und Versicherungsgebühren zu Lasten des Empfängers.
Falls sich der Verkauf über einen Zeitraum von über drei Monaten erstreckt, werden die vereinbarten Auftragspreise überprüft, um mögliche höhere Materialkosten und/oder Kosten für den dynamischen Mindestlohn zu berücksichtigen (50% Material, 50 Mindestlohn).
Falls dies nicht anders vereinbart wird, beziehen sich unsere Preise für die Formgebung auf die Bearbeitung von Metallen mit dem üblichen Enthärtungsgrad, d.h. mit einem Verlängerungs- und Bruchwiderstand sowie einer Härte entsprechend der angekündigten Qualität.
Unsere Verantwortung geht in keinem Fall über die fakturierte Leistung hinaus.
6. Lieferung - Reklamationen
Die Liefertermine werden für jeden Auftrag als Richtwert angegeben. Außer im Falle unserer ausdrücklichen Zustimmung bei Auftragserteilung hat eine verzögerte Ausführung des vorliegenden Auftrags keine Annullierung oder Verpflichtung zu Zahlung von Schadensersatz oder Verzugszinsen zur Folge.
In jedem Fall kann die Lieferung innerhalb der Fristen nur dann erfolgen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber METAL DEPLOYE pünktlich nachkommt.
Wir garantieren kein Transportmittel. Der Käufer trägt das Risiko für den Transport der Produkte und deren Verpackungen, auch bei frachtfreiem Verkauf.
Der Risikoübergang hinsichtlich der Produkte erfolgt beim Versand ab unserem Werk und für eventuelle Beschädigungen hat der Käufer die Spedition haftbar zu machen.
Falls der Auftrag aus mehreren Lieferungen besteht, wirkt sich der Wegfall einer Lieferung nicht auf die gegenseitigen Verpflichtungen hinsichtlich der anderen Lieferungen aus.
Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für das Rosten, Feuchtwerden, Unrundwerden oder jegliche Beschädigungen, die nach dem Verladen an der Ware auftritt. Es obliegt dem Käufer bzw. Empfänger, gegenüber dem Spediteur oder Versicherer Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Jegliche Reklamation hinsichtlich Abmessungen, Gewichte, Mengen, offensichtlicher Materialfehler sind innerhalb von acht Tagen nach dem Eingang der Ware bei dem im Vertrag angegebenen Empfänger anzuzeigen, soweit der Käufer innerhalb der gesetzlichen oder üblichen Fristen Vorbehalte gegenüber dem Spediteur geäußert hat.
Der Kunde hat METAL DEPLOYE jegliche Möglichkeit zur Feststellung und Behebung des Mangels einzuräumen. Er unterlässt es, selbst tätig zu werden oder einen Dritten damit zu beauftragen.
Eine Rücksendung von Waren wird nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung durch METAL DEPLOYE akzeptiert. Eine solche Genehmigung stellt keine Anerkennung einer Verantwortung dar.
Die Gebühren und Risiken der Rücksendung trägt der Kunde. Diese werden ihm jedoch im Falle einer Anerkennung der Verantwortung durch METAL DEPLOYE erstattet.
METAL DEPLOYE ist in keinem Fall verantwortlich für das Verhalten der Produkte nach einer Umwandlung, einem Biegen oder Verdicken usw., das vom Kunden vorgenommen wird, außer bei einer ausdrücklichen Garantie, die auf Antrag des Kunden im Hinblick auf die von diesem vorgesehenen und definierten Arbeiten gegeben wurde.
Jegliches gerichtliche Vorgehen aus jeglichem Grund, vor allem aufgrund eines versteckten Mangels, muss von Käufer vor Ablauf einer Frist von zwei Jahren ab der Feststellung des Mangels eingeleitet werden. Die Beschränkung der Verantwortlichkeit gilt nur für gewerblich Tätige derselben Fachrichtung.
Waren, die als nicht konform oder defekt anerkannt werden, müssen von METAL DEPLOYE, auch im Falle eines versteckten Mangels, entweder ausgetauscht oder finanziell entschädigt werden. Ein Schadenersatz für jegliche direkte oder indirekte Schäden oder Gebühren ist ausgeschlossen.
Holt der Käufer die Waren nicht zum vereinbarten Termin ab, so gehen die Kosten daraus, vor allem für Transport, Lagerung usw., zu dessen Lasten.
In jedem Fall behält sich METAL DEPLOYE die Möglichkeit vor, die Lieferung auf Kosten und Risiko des Käufers durchzuführen.
7. Rücksendung von Waren
Jegliche Rücksendung von Produkten ist Gegenstand einer formalen Vereinbarung zwischen METAL DEPLOYE und dem Käufer. Jegliches Produkt, das ohne eine solche Vereinbarung zurückgesandt wurde, wird für den Käufer bereitgehalten und führt nicht zu einem Guthaben. Die Gebühren und Risiken der Rücksendung gehen immer zu Lasten des Käufers. Nach Ablauf von 14 Tagen wird keine Rücksendung mehr akzeptiert.
Zurückgesandte Waren müssen mit einem Rücksendeschein auf dem Paket versehen und in dem Zustand sein, in dem sie geliefert wurden.
Jegliche von METAL DEPLOYE akzeptierte Rücknahme führt nach der qualitativen und quantitativen Prüfung des zurückgesandten Produkts zu einer Gutschrift zugunsten des Käufers. Jegliche Rücksendungen, die nicht dem oben beschriebenen Verfahren entsprechen, führen zum Verlust der vom Käufer geleisteten Anzahlungen.
Ausgeschlossen sind außerdem Fehler und Verschlechterungen durch natürliche Abnutzung oder einen externen Unfall (fehlerhafte Montage oder Instandhaltung, unübliche Nutzung...), oder aber durch eine Änderung am Produkt, die von METAL DEPLOYE nicht vorgesehen oder spezifiziert wurde.
8. Eigentumsvorbehalt
METAL DEPLOYE behält gemäß den Bedingungen des Auftrags bzw. des Vertrags das Eigentum an den verkauften und/oder gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Lieferungen, der Käufer übernimmt jedoch die Risiken im Zusammenhang mit der Ware. Andererseits geschieht der Übergang der Haftung für Verlust und Beschädigung der Waren von METAL DEPLOYE auf den Käufer bei der Lieferung und Entgegennahme durch den Käufer.
Modalitäten des Eigentumsvorbehalts:
Der Käufer bewahrt die verkauften Produkte so auf, dass sie nicht mit anderen Produkten verwechselt und eindeutig als unser Eigentum identifiziert werden können. Geschieht dies nicht, und es befinden sich beim Käufer noch weitere unserer Produkte desselben Typs, so gelten diese als die noch nicht bezahlten und unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf diese. In jedem Fall, vor allem bei einem Konkursantrag des Käufers, kann METAL DEPLOYE auf jegliche Art und Weise, insbesondere durch einen Gerichtsvollzieher, eine Bestandsaufnahme der Produkte machen, die dieser Klausel unterliegen, ohne dass dies in jeglicher Weise den Käufer bzw. Konkursverwalter von seinen Pflichten entbindet. Der Käufer darf die Produkte nicht verpfänden noch einem Dritten Rechte daran einräumen. Er kann diese jedoch, im Rahmen seiner normalen Nutzung, in andere Produkte integrieren, umwandeln und diese entweder im Originalzustand oder nach der Umwandlung oder Integration verkaufen oder ausliefern. Im Falle des Verkaufs und/oder der Lieferung der Produkte im Originalzustand oder nach der Umwandlung oder Integration muss der Käufer den Erwerber von der Existenz dieser Eigentumsvorbehaltsklausel und das Abtretung der Forderung an uns in Kenntnis setzen und METAL DEPLOYE sämtliche Angaben und Dokumente zur Verfügung stellen, die für die Eintreibung der abgetretenen Forderung notwendig sind.
Sobald der Käufer ganz oder teilweise einer fälligen Zahlung nicht nachkommt, behält sich METAL DEPLOYE das Recht vor, sämtliche gelieferten Produkte, die sich in den Räumlichkeiten des Käufers befinden, zurück zu verlangen, wobei die Kosten und Risiken für die Rückgabe der Käufer trägt. Diese Rückgabe entspricht nicht einer Auflösung des Kaufvertrags.
Im Falle der Rücknahme der Produkte, die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegen, erhält der Käufer von METAL DEPLOYE eine Gutschrift über die bereits getätigten Teilzahlungen, abzüglich der Gebühren für die Rücknahme (Transport, Lagerung, Demontage...) und eines Betrages für den Wertverlust der Produkte zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und der Rücknahme.
Falls der Käufer die Produkte nicht unmittelbar zurückgibt, kann er durch eine einstweilige Verfügung, die METAL DEPLOYE zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehaltenen Produkte autorisiert, dazu gezwungen werden. Die Abholung kann beim Käufer oder von einem anderen Ort erfolgen und geht ausschließlich auf Kosten des Käufers.
Die Zahlungen des Käufers beziehen sich vorrangig auf unsere Rechnungen für Produkte, die genutzt oder wiederverkauft werden. Produkte in den Räumlichkeiten des Käufers, die denjenigen entsprechen, die in unserer Versandanzeige oder in jeglichen anderen Dokumenten aufgeführt sind, gelten als diejenigen, die von uns geliefert wurden.
Im Falle des Wiederverkaufs der Produkte durch den Käufer bezieht sich der Herausgabeanspruch automatisch auf den Preis oder Teil des Preises, der zwischen dem Käufer und dem nachgeordneten Käufer nicht bezahlt noch wertmäßig ausgeglichen noch auf ein Girokonto überwiesen wurde.
9. Zahlung
Falls dies nicht anders vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung 60 Tage nach dem Rechnungsdatum oder 45 Tage nach Monatsende.
METAL DEPLOYE behält sich das Recht vor, bei einer Erstbestellung eines Kunden eine Vorauszahlung oder Zahlung per Scheck des Auftragswertes zu verlangen.
Die Waren sind an den Firmensitz von METAL DEPLOYE in MONTBARD (21) zu zahlen und sämtliche Dokumente stehen ohne Ausnahme oder Abweichung unter der nachfolgenden Gerichtsstandsklausel.
Wird die Zahlung nicht zum vertraglich festgelegten Datum geleistet, so sind vom Käufer Verzugszinsen in Höhe des dreifachen gesetzlich festgelegten Satzes zu bezahlen. Außerdem behält sich METAL DEPLOYE im Falle einer Nichtzahlung bei Fälligkeit das Recht vor, den Auftrag auszusetzen, bzw. nach Inverzugsetzung durch ein Einschreiben mit Rückschein, auf die innerhalb von 15 Tagen nach Versendung der Inverzugsetzung keine Reaktion erfolgte, die vollständige Auflösung dieses Auftrags. Diese Auflösung kann sich nach dem Ermessen von METAL DEPLOYE auf sämtliche noch auszuführenden, laufenden Aufträge erstrecken.
Durch die Auflösung bleiben sämtliche Rechte von METAL DEPLOYE auf Einforderung von Schadenersatzleistungen für im Rahmen des Auftrags und/oder anderer Verträge erlittene Schäden erhalten.
Mögliche Reklamationen hinsichtlich der Produkte entbinden den Käufer nicht von seiner Pflicht, bei Fälligkeit die Rechnungsbeträge zu begleichen.
METAL DEPLOYE behält sich jederzeit während der Laufzeit eines Auftrags das Recht vor, Zahlungsgarantien zu verlangen, die als notwendig erachtet werden. Falls diese nicht gegeben werden, kann METAL DEPLOYE den Auftrag oder den noch auszuführenden Teil des Auftrags annullieren.
Bei der Wiederaufnahme der Lieferungen nach einer verspäteten Zahlung ist die Zeit einzukalkulieren, die für die Wiederaufnahme der Produktion oder Umwandlung der bestellten Produkte notwendig ist.
Falls der Versand der Waren sich wegen des Käufers verzögert, kann eine Rechnung für die Zurverfügungstellung ausgestellt werden, die zu dem Datum zu zahlen ist, das für die Zahlung gegolten hätte, wenn die Waren zu dem vertraglich vorgesehenen Datum versandt worden wären, unbeschadet der Fakturierung von Lagergebühren.
10. Gerichtsbarkeit
Hiermit wird ausdrücklich vereinbart, dass sämtliche Streitfälle infolge von Aufträgen von dem für unseren Firmensitz in MONTBARD (21) zuständige Handelsgericht verhandelt werden. Dieses ist zuständig, egal, um welchen Lieferort es geht, selbst im Falle einer Streitverkündung oder bei mehreren Beklagten.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich vom Käufer akzeptiert. Dieser erklärt und erkennt an, dass er im vollen Umfang Kenntnis davon hat und verzichtet daher darauf, sich auf jegliches dazu im Widerspruch stehende Dokument zu berufen, dies gilt insbesondere für seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.